Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei unserer Meldestelle zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an uns übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Unsere Meldestelle schützt Ihre Identität und ist dabei Ihr zentraler Ansprechpartner.
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Über diesen Link gelangen Sie zu unserer Meldestelle.
Weitere Meldewege sind per Telefon 0351/79593513 und vor Ort an dem Standort unseres Dienstleisters für die Hinweisgebermeldestelle DATUREX GmbH auf der Hermann-Reichelt-Straße 3A in 01109 Dresden.
Hinweisgeberschutzgesetz
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Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)
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